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AGBS

AGBs

Jede hier bezeichnete Tätigkeit der industrypart GmbH, vertr. d. d. GF Viktor Siebert, Robert-Bosch-Straße 33 a, Bensheim, AG Mannheim, HRB 729817 (nachfolgend industrypart GmbH) erfolgt auf Grundlage der anbei stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), die allen Kunden (nachfolgend Besteller / Besteller / Käufer) der industrypart GmbH gegenüber durch Aushändigung bzw. Hinterlegung auf der Internetplattform www.industrypart.com bekannt gegeben werden und von diesem anerkannt werden.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

 

(2) Grundlage eines jeden Vertrages bilden die anbei stehenden AGB. Diese werden Bestandteil des vorbezeichneten Vertrags. Den AGB von gewerblichen Bestellern und Verbrauchern und dessen Einbeziehung in den vorbezeichneten Vertrag wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweilgen Besteller.

 

§ 2 Angebot

 

(1) Die Bestellung (Vertragsangebot) erfolgt durch den Besteller online, fernmündlich, per E-Mail oder durch das erfolgreiche Höchstgebot einer Online-Auktion. Sie wird von uns entweder ausdrücklich durch eine E-Mail, fernmündlich oder eine schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der bestellten / ersteigerten Waren bestätigt (Vertragsannahme).

 

(2) Die dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag zugrundeliegende Vertragsinformationen und Vertragstexte werden nach Vertragsschluss nicht auf der Internetplattform gespeichert. Kunden und Besteller sind dafür verantwortlich, die vorbezeichneten über die Internetplattform einsehbaren Informationen zu Zwecken der Beweisführung, Buchführung oder zu anderen Zwecken auf eine von der Internetplattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren. Wir speichern selbst keine Vertragstexte und macht diese auch nicht zugänglich.

 

§ 3 Preise und Zahlung

 

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager ausschließlich der Verpackung. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Die Preise im Onlineshop gelten excl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Online-Auktionen gilt die Preisangabe excl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug ab Kaufdatum zur Zahlung per Vorkasse fällig. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§ 4 REGELUNGEN FÜR DEN WIDERRUF VON VERBRAUCHERN

 

Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit industrypart GmbH geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das Produkt auf der Internetplattform kostenpflichtig bestellt und dieses erhalten hat.

 

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher industrypart GmbH, Robert-Bosch-Straße 33 a, Bensheim, Telefon: +49 6251 98884 30, Fax: +49 6251 98884 31, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) von seinem Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

Liegt eine Spezifikation des Bestelelrs i.S.d. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, so ist das Widerrufsrecht des Bestellers ausgeschlossen. Eine Spezifikation des Bestellers liegt immer dann vor, wenn die Ware nach dem Wunsch des Bestellers angefertigt worden ist, für die Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Besteller maßgeblich ist oder die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten wurde und die industrypart GmbH. die Ware nicht mehr anderweitig veräußern kann.

 

Folgen des Widerrufs: Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so hat die industrypart GmbH alle Zahlungen, die sie von dem Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei industrypart GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart.

 

Der Verbraucher wird bereits jetzt darüber informiert, dass im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren der Verbraucher i.S.d. § 357 Abs. 6 BGB zu tragen hat.

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

§ 5 Lieferzeit

 

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

(2) Für den Fall, dass der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

§ 6 Gefahrübergang

 

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

 

(2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
 

(3) Der Besteller ist verpflichtet, uns jederzeit über den Verbleib und Zustand der gelieferten Ware Auskunft zu geben und uns die Besichtigung zu gestatten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Verschlechterung seiner Vermögenslage sind wir berechtigt, die Aushändigung der uns gehörenden Waren zu verlangen. Darin liegt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Bei Warenrücknahme werden für Abnützung und Beschädigung entsprechende Abschläge gemacht bzw. die Wertminderung oder Instandsetzungskosten in Rechnung gestellt.


§ 8 Gewährleistung

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.

 

(2) Die Gewährleistungsfrist bei Neuwaren beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Gewährleistungsvereinbarung getroffen wird.

(3) Die Gewährleistungsfrist bei neuwertigen Waren (Restposten) beträgt 14 Tage ab Übergabe sofern nicht anders angegeben.

 

(4) Der Verkauf/Versteigerung gebrauchter, ungeprüfter Waren (Sonderposten) erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Waren, die mit dem Hinweis "ungeprüft, ohne/keine Funktionsgarantie" verkauft werden, sind Sonderposten, deren Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit von uns nicht überprüft wurde. Hierauf gewähren wir keine Garantie.

 

(5) Gebrauchte Waren bzw. Sonder- und Restposten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

(6) Unverlangte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.
 

(7) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.

 

(8) Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

 

(9) Im Zuge der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung übernehmen wir grundsätzlich - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes, des eigenen Aus- und Einbaus sowie des Versandes innerhalb der Europäischen Wirtschaftsraums. Die Kosten der Nachbesserung werden in Höhe des Wertes der Bestellung des Kunden gedeckelt.

 

(10) Eine Mängelhaftung wegen natürlichem Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch, schuldhaftem Verhalten oder mangelnder Wartung durch den Besteller ist ausgeschlossen. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelnde Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse - sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommenen Änderungen am Liefergegenstandes.

 

 

 

 

§ 9 Rückgaberecht

 

(1) Sie haben das Recht, jederzeit bis zur Bereitstellung und Verpackung der Ware bei uns im Hause von Ihrer Bestellungen zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Falls Sie eine Bestellung stornieren möchten genügt eine E-Mail an [email protected] mit Angabe Ihres Namens und des Produktes. Falls Sie bereits gezahlt haben (bei Vorkasse), erhalten Sie den gezahlten Betrag zurückerstattet (siehe Rückerstattungen). Die gesetzlichen Widerrufsrechte von Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB werden hiervon nicht berührt.

 

(2) Das Rückgaberecht kann nicht bei versiegelter Ware (Software auf Datenträgern aller Art, Tinte, Toner etc.) angewandt werden, wenn die versiegelte Verpackung geöffnet bzw. beschädigt wurde. Insbesondere besteht kein Rückgaberecht bei individuellen Systemen/Produkten, die auf Geheiß des Besteller erstellt, gebaut, modifiziert, repariert etc. wurden. Ebenso sind angepasste Soft- und Hardware und Dienstleistungen von dieser Regelung ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass Bundles, Pakete und sonstige Zusammenstellungen von Soft- und Hardware immer nur zusammen und komplett zurückgesandt werden dürfen.

 

(3) Eine Rücksendung kann nur im Originalzustand mit unbeschädigter Original-/Verkaufspackung erfolgen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B.: Verschmutzung, Beschädigungen, Gebrauchsspuren, beschädigter Verkaufspackung, beschädigter Dokumentation, unvollständiger Rückgabe) behalten wir uns vor, Ersatz zu verlangen. Ebenfalls ist der Wert von Gebrauchsüberlassung bis zur Rücksendung zu vergüten. Dies kann auch Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen.

 

(4) Ersatzansprüche erheben wir insbesondere bei Prozessoren, Speicherbausteinen, Festplatten und weiteren PC-Artikeln mindestens in der Höhe des Preisverfalles, zumal diese Artikel einem ständigen Preisverfall unterliegen. Auf eine tatsächliche Benutzung kommt es nicht an.

 

§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung

 

(1) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir- auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

 

(2) Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit nichts Anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

 

§ 11 Sonstiges

 

(1) Sämtliche Abreden und Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden. Die Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag dürfen nicht ohne unsere Zustimmung abgetreten werden. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, soweit zulässig, Bensheim.

 

(2) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand nach unserer Wahl entweder Bensheim oder das nach den gesetzlichen Regelungen für den Besteller zuständige Gericht. Dies gilt auch, wenn der Besteller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

(3) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht-Übereinkommens (CISG).

 

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dies gilt auch für den Fall, dass die vorstehenden Regelungen eine Lücke enthalten.

 

(5) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

 

(6) Wir informieren alle Verbraucher hiermit, dass wir nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) nicht bereit oder verpflichtet sind an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen noch an einem solchen gegenwärtig teilnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen, Reparaturen

 

§ 1 Allgemeines


(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge auf Instandsetzung sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge. Für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung (Garantie) gelten sie ergänzend zu den Garantiebedingungen des Auftragnehmers.


§ 2 Ausführung


(1) Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten erfolgt erstmals zentral u.a. in Meisterbetrieben und Fachwerkstätten zu den Pauschalpreisen des Auftragnehmers. Die angebotenen Reparaturpauschalen beinhaltet Material (Ersatzteile - wie Transistoren, Spannungsregelungs-ICs, Kleinmaterial) und Arbeitskosten, nicht aber Gehäuseteile, Prozessoren, Bildröhren, Anschlusskabeln, Zeilentransformatoren, Displays oder kompletten Boards. Das Angebot gilt nicht für Geräte, an denen nicht ordnungsgemäße Reparaturversuche vorgenommen wurden oder Gehäuse- und/oder Transportschäden aufweisen. Sollte der vom Auftraggeber beschriebene Fehler nicht auftreten bzw. reproduzierbar sein, wird eine Überprüfungspauschale nach aktuellem Tagessatz erhoben und die Transportkosten in Rechnung gestellt. Sollte das Fehlererscheinungsbild unregelmäßig sein, kann dies eine Verlängerung der Reparaturzeit nach sich ziehen.

 

(2) Gemäß Abs. 1 im Service Center des Auftragnehmers zu reparierende oder zu überprüfende Geräte werden am Ort der Auftragsannahme auf Gefahr des Auftragnehmers angeliefert und abgeholt. (Sollte beim Transport durch uns, ein Gerät kaputt gehen, tragen wir hier die Verantwortung.) Für die Abholung von Geräten berechnen wir eine Kilometerpauschale von 82 Cent bis 30 km Umkreis Bensheim, 62 Cent 31 bis 100 km. Ab 100 km den Preis erfragen.

 

(3) Es werden die gesetzlichen Spesensätze und bei Auslandsaufenthalten die länderspezifischen Verpflegungspauschbeträge aus dem Bundesreisekostengesetz zugrunde gelegt. Für Übernachtungen berechnen wir die tatsächlich entstandenen Kosten.

(4) Bei Instandsetzungsaufträgen ist der Auftragnehmer auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst während der Instandsetzung zeigen und deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erforderlich ist, es sei denn, dass der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde oder ein Kostenvoranschlag abgegeben worden ist, der bei Berücksichtigung des weiteren Fehlers wesentlich überschritten werden würde.

 

(5) Sollten Spezialersatzteile für die Fertigstellung erforderlich werden, die am Markt nicht zu beschaffen sind, wird die Reparatur beendet und das/die Gerät(e) ausgeliefert. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Transportkosten. Sollte durch unsere Techniker festgestellt werden, dass der voraussichtliche Reparaturaufwand den Pauschalpreis übersteigen könnte, wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der die voraussichtlichen Reparaturkosten aufzeigt.

(6) Wird der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der angegebenen Frist 14 Tage beantwortet, sehen wir unser Angebot gegenüber einem Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, als angenommen an. Wir reparieren das/die Gerät(e) und liefern diese aus.


(7) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

(8) Die Bindefrist für unsere Angebote ist 14 Tage ab Angebotsdatum. Sollte es um schwerbeschaffbare Ersatzteile handeln, können wir das Angebot auf bestimmte Dauer befristen, bzw. Angebotspreis erhöhen. Aufträge gelten als rechtswirksam nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

(9) Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so gilt dies als neues Angebot, das der Kunde innerhalb einer Woche annehmen kann. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage unseres neuen Angebots zustande.

 

(10) Reklamationen sind innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 3 Rückgabe, Zahlung, Lieferbedingungen


(1) Die Rückgabe des Reparaturgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung. Für Neukunden erfolgt die Auslieferung der Ware/Reparaturgutes ausschließlich durch Vorauskasse oder per Nachnahme. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden Zinsen gem. den jeweiligen Banksätzen berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Projekte und Sachleistungen ab bestimmten Auftragswert (ab 7000,- Euro) müssen zu 40 % vorfinanziert werden. Vorfinanzierung erfolgt erst nach der Erteilung der Auftragsbestätigung.

 

(2) Der Auftraggeber muss das Reparaturgut zum vorgesehenen Liefertermin abholen. In diesem Zusammenhang erkennen beide Vertragspartner an, dass mit der Abgabe zur Reparatur ein grundsätzlich unentgeltlicher Verwahrungsvertrag geschlossen wird.

Ist die Reparatur abgeschlossen bzw. kommt ein Auftrag nicht zustande, so ist die Sache herauszugeben bzw. abzuholen.

 

(3) Eine Herausgabe / Abholung hat innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen. Erfolgt dies auch nicht innerhalb von 4 Wochen, nachdem der Auftraggeber vom Auftragnehmer dazu aufgefordert worden ist, steht dem Auftragnehmer durch den Annahmeverzug des Auftraggebers für die Verwahrung die übliche Vergütung zu.

 

(4) Nach Ablauf von 2 Monaten nach Ablauf der Frist zur Abholung des Reparaturgutes wird der Auftragnehmer die Verwertung des Reparaturguts schriftlich mit einer Frist von einem weiteren Monat androhen. Nach Ablauf dieser letzten Frist ist der Auftragnehmer zur freihändigen Verwertung unter tunlichster Rücksichtnahme auf die Belange des Auftraggebers berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vorher.

 

(5) Nach Verwertung des Reparaturguts und Abführung der Umsatzsteuer wird der Auftragnehmer den Erlös zur Abdeckung der durch den Verwahrungsvertrag und die Verwertung entstehenden Ansprüche verwenden. Soweit der Verwertungserlös die Reparatur- und Aufbewahrungskosten übersteigt, bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verwertungserlös unberührt. Der Überschuss wird dem Auftraggeber erstattet.

 

§ 4 Lieferbedingungen

 

(1) Die Reparaturen haben eine Durchlaufzeit von ca. 2 - 3 Wochen. Dem Auftraggeber genannte Fertigstellungstermine sind - auch wenn Datum und/oder Uhrzeit genannt sein sollte - geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

 

(2) Lieferfristen bzw. Liefertermine verlängern sich bei Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen, wie in Fällen höherer Gewalt, Streik und Aussperrung sowie kurzfristig nicht behebbaren Betriebsstörungen, angemessen. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. Sobald uns solche Umstände bekannt werden, werden wir bemüht sein, unseren Kunden in angemessener Frist entsprechend zu unterrichten.

 

§ 5 Gewährleistung

 

(1) Für Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung leistet der Auftragnehmer Gewähr in der Weise, dass er Mängel durch Nachbesserung oder soweit ein berechneter Austausch fehlerhaft war, durch Ersatzlieferung innerhalb von 6 Monaten unentgeltlich behebt.

 

(2) Bei jeder Reparatur wird das Gerät mit einem Prüfsiegel versehen. Wenn das Prüfsiegel durch Eingriff Dritter verletzt wird, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch aus der Reparatur.

 

(3) Gewärleistungsanspruch entfällt im Falle nicht ordnungsgemäßer Betreibung des Gerätes (Das Gerät soll nach Herstellerangaben betrieben/angeschlossen werden)


§ 6 Schadenersatzansprüche

 

(1) Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere Schäden, die nicht an der Steuerung selbst entstanden sind, sowie Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzung und auf Ersatz aufgrund von Folgeschäden oder Verluste des Kunden, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, ausgeschlossen.

 

(3) Wir haften für die Richtigkeit der getroffenen und im Projekt dokumentierten Aussagen insofern, als die Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen beruhen. Unsere Angaben über Produkte und Verfahren vermitteln wir nach besten Gewissen. Das entbindet jedoch den Nutzer nicht davon, ihre Verwendung für den eigenen Gebrauch, für Anwendungen und Verfahrensweisen, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich angegeben sind, selbstverantwortlich zu prüfen. Gewährleistung und Haftung werden im Übrigen nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch übernommen.


(4) Die Haftung und Verantwortung für die Funktion geht in jedem Falle auf den Eigentümer oder Betreiber über, insoweit Personen welche nicht unserem Personal angehören, unsachgemäße Wartungen o.ä. ausführen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Tritt Haftung durch uns ein, so ist diese in jedem Falle auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers begrenzt.

 

(5) Im Übrigen setzen wir beim Kunden bzw. Auftraggeber voraus, dass er über das notwendige fachkompetente Personal zum Betreiben des Lieferumfanges verfügt.

§ 7 Sonstiges

 

(1) Sämtliche Abreden und Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden. Die Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag dürfen nicht ohne unsere Zustimmung abgetreten werden. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, soweit zulässig, Bensheim.

 

(2) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand nach unserer Wahl entweder Bensheim oder das nach den gesetzlichen Regelungen für den Besteller zuständige Gericht. Dies gilt auch, wenn der Besteller im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

(3) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht-Übereinkommens (CISG).

 

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dies gilt auch für den Fall, dass die vorstehenden Regelungen eine Lücke enthalten.